SATZUNG des Akkordeonorchesters Unterpfaffenhofen e.V.


§ 1 - Name, Sitz, Rechtsform, Gerichtsstand, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen:
    Akkordeonorchester Unterpfaffenhofen e.V.

  2. Der Verein hat seinen Sitz in Germering.

  3. Gerichtsstand des Vereins ist Fürstenfeldbruck.

  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 - Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist das Betreiben eigener Akkordeonorchester sowie deren Förderung.

  2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

    a) Öffentlichkeitsarbeit, Kontakt zu Presse und Medien

    b) Förderung von Orchestervorhaben wie Konzerten, Wettbewerben, Reisen zu Austauschtreffen mit anderen Orchestern

    c) organisatorische und finanzielle Unterstützung des Orchesters

    d) Kontaktpflege zu ehemaligen Mitgliedern

  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

  4. Der Verein ist unabhängig sowie politisch und konfessionell neutral.

  5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3 - Mitgliedschaft und Aufnahme

  1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützen will.

  2. Das Aufnahmegesuch ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.


§ 4 - Beitrag

Der Beitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.


§ 5 - Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  1. Mitgliederversammlung (§ 6)
  2. Vorstand (§ 7)
  3. Beirat (§ 8)

§ 6 - Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen ordentlichen Mitgliedern (§ 3 Ziffer 1): aktive Orchestermitglieder, passive Orchestermitglieder und fördernde Mitglieder.

  2. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:

    a) Wahl und Entlastung des Vorstandes

    b) Festsetzung des Mitgliedsbeitrages

    c) Genehmigung der Jahresrechnung

    d) Einführung und Besetzung des Beirats

    e) Verleihung eines Ehrenvorsitzes

    f) Änderung der Satzung

    g) Wahl der beiden Rechnungsprüfer

    h) Entscheidung über einen Widerspruch gegen den Ausschluß aus dem Verein

  3. Die Mitgliederversammlung wird bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Kalenderjahr, einberufen. Sie tritt ferner zusammen, wenn es der fünfte Teil der Vereinsmitglieder vom Vorstand unter Angabe der Gründe und des Zwecks schriftlich verlangt. Der Vorstand lädt zur Mitgliederversammlung schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier Wochen ein.

  4. Versammlungsleiter ist der erste Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der zweite Vorsitzende oder ein anderes Mitglied der Vorstandschaft. In Abwesenheit der Vorstandschaft bestimmt die Versammlung den Leiter. Das aktive Wahl- und Stimmrecht können alle anwesenden Mitglieder ausüben. Eine Vertretung ist nicht zulässig.

  5. Bei der Vorstandswahl werden der erste und zweite Vorsitzende sowie der Schriftführer und der Schatzmeister in ihrer Funktion gewählt. Die Ausübung des passiven Wahlrechts ist im Einzelfall in Abwesenheit zulässig.

  6. Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, in dem die Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis festzuhalten sind. Das Protokoll ist vom ersten Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterschreiben.


§ 7 - Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem

    a) 1. Vorsitzenden

    b) 2. Vorsitzenden

    c) Schriftführer

    d) Schatzmeister, sowie

    e) dem gewählten Vertreter aus dem Kreis der aktiven Spieler des Akkordeonorchester Unterpfaffenhofen I.

  2.  

    a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden.

    b) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1. und 2. Vorsitzenden je allein vertreten. Arbeitsverträge für nebenberufliche Tätigkeiten (Orchesterdirigent) nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften sind durch mindestens zwei der Vorstandsmitglieder A, B und D schriftlich abzuschließen.

    c) Im Innenverhältnis wird bestimmt, daß der 2. Vorsitzende nur vertritt, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.

  3. Die Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder des Vereins sein.

    a) Die Vorstandsmitglieder A, B, C und D werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, bleiben jedoch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl eines Vorstandes im Amt. Tritt ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit zurück, so hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einen Nachfolger für den Rest der Amtszeit zu wählen. Verbleibt eine Amtszeit von weniger als sechs Monaten bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung, ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung nicht erforderlich.

    b) Das Vorstandsmitglied E wird von den aktiven Mitgliedern des Akkordeonorchesters Unterpfaffenhofen I auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Das Ergebnis ist dem Vorstand vor Abhalten der Mitgliederversammlung schriftlich mitzuteilen. Wird die aktiven Mitgliedschaft beendet, so ist aus dem Kreis der aktiven Spieler des Akkordeonorchesters Unterpfaffenhofen I ein neuer Vertreter zu wählen.

  4. Dem Vorstand obliegt die unmittelbare Förderung des Vereinszwecks.

  5. Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie erhalten lediglich ihre Auslagen erstattet.


§ 8 - Beirat

  1. Der Beirat wird mit einfacher Mehrheit durch die Mitgliederversammlung gewählt. Für die Wahl gelten § 6 Ziffern 5 und 6 sinngemäß.

  2. Der Beirat hat für den Vorstand in einzelnen Punkten nur beratende Funktion und besteht aus maximal 5 Mitgliedern.


§ 9 - Ehrenvorsitz

Die Mitgliederversammlung kann den Ehrenvorsitz verleihen. Der Ehrenvorsitzende wird zu allen Vorstandssitzungen und Veranstaltungen eingeladen.


§ 10 - Kassenwesen

  1. Über alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen. Verantwortlich für die Kassenführung ist der Schatzmeister.

  2. Die beiden von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer überprüfen die Kassengeschäfte des Vereins mindestens einmal im Jahr auf die rechnerische Richtigkeit. Für die Wahl gelten § 6 Ziffern 5 und 6 sinngemäß.

  3. Rechnungsprüfer dürfen keine Vorstandsmitglieder sein.


§ 11 - Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluß aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person.

  2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit vierteljähriger Frist zum Ende des Kalenderjahres.

  3. Über den Ausschluß eines Vereinsmitgliedes, wenn es gegen die Vereinsinteressen in grober Weise verstoßen hat, befindet der Vorstand. Gegen dessen Entscheidung hat das ausgeschlossene Mitglied eine Beschwerdemöglichkeit zur Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidet.

  4. Ist das Vereinsmitglied, das nach § 11 Ziffer 3 ausgeschlossen werden soll, Mitglied des Vorstandes, so entscheidet die restliche Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit. Wird sich diese nicht einig (Patt-Situation), so ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die mit 3/4 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidet.


§ 12 - Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden ordentlichen Mitglieder.

  2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Germering, die es unmittelbar und ausschließlich zugunsten der unter § 2 Abs. 1 genannten Akkordeonorchester oder, wenn diese nicht mehr bestehen sollten, für kulturelle Zwecke zu verwenden hat.

  3. Vor Durchführung ist hierzu das Finanzamt zu hören.


Der Förderverein des Akkordeonorchesters Unterpfaffenhofen e.V. wurde am 5. Februar 1992 unter der Registernummer VR 570 beim Amtsgericht Fürstenfeldbruck - Registergericht - eingetragen.
Die Satzungsänderung zur Ergänzung des Vereinszweckes - u.a. Betreiben eigener Akkordeonorchester - und Namensänderung in Akkordeonorchester Unterpfaffenhofen e.V. wurde in der Mitgliederversammlung vom 18.09.2001 beschlossen und beim Registergericht Fürstenfeldbruck am 25.11.2002 eingetragen.